ABGs

Die AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Nicole Reese – YOGA unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

1. Angebote

a) Memberships (ALL IN ONE, ONCE A WEEK, ONLINE) sind monatlich kündbar. Nur das Jahresabo ALL IN ONE mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ist ein Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von Nicole Reese – YOGA berechtigt. Alle Memberships sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar oder verlängern sich ohne Kündigung automatisch. Zum Ende eines jeden Vertragsmonats verfallen nicht wahrgenommene Kurse. Sie sind nicht auf die weitere Vertragslaufzeit übertragbar.

b) 10er-Karten berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursen. Eine Kündigung ist nicht möglich. Die 10er-Karte ist ab erster Kursteilnahme 9 Monate gültig. Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

c) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot von Nicole Reese – YOGA enthalten sind, z.B., Einzelstunden, Workshops u.a. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils erhobenen Tarif.

2. Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

a) Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei Abonnementverträgen auch „Abonnent“). Die Nutzungsberechtigung ist nicht übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von Nicole Reese – YOGA die Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt insbesondere beim Erwerb von Mehrfachkarten.

3. Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

a) Abonnement-Verträge – All in ONE - JAHRESABO (Paragraph 1 Abs. 1) werden nach konkreter Vereinbarung im Mitgliedschaftsvertrag für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit beginnt mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.b) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Nicole Reese – YOGA nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

c) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

d) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung seines/ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

e) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig! Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse von Nicole Reese – YOGA zu richten.

f) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

g) Bei 10er-Karten besteht kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

4. Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

a) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist Nicole Reese - YOGA durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.

b) Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Nicol Reese - YOGA nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

c) Von den oben genannten Ruhezeiten unabhängig ist die Ruhezeit während des Urlaubes zu beachten. Inhaber eines Mitgliedschaftsvertrages haben die Möglichkeit für die Dauer von maximal 2 Wochen pro Mitgliedsjahr ihre Mitgliedschaft an eine Person ihrer Wahl abzutreten. Bei Nichtnutzung dieses Angebotes kann kein Anspruch auf Auszahlung geltend gemacht werden. Das ursprüngliche Mitglied kann während der Ruhezeit die Einrichtungen von Nicole Reese - YOGA nicht nutzen.

5. Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

a) Nicole Reese- YOGA ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer (Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch Aushang bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den Kursleiter bestimmt.

b) Bei großem Interesse an einzelnen Kursen ist Nicole Reese – YOGA berechtigt, in zumutbaren zeitlichen Zusammenhang eine Voranmeldung zu den Kursen zu verlangen, um einen ungestörten organisatorischen Ablauf zu gewährleisten. Die Einführung der Voranmeldung wird durch Aushang bekannt gemacht.

c) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

d) Nicole Reese – YOGA ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen, sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

e) Nicole Reese – YOGA ist im Rahmen des Absatzes (d) insbesondere berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche und örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern, davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird. Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von zwei Monaten durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die insgesamt einen Zeitraum von zwei Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.

f) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.b) Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit möglich. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 3 Monate und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines 3 Monatszyklus gekündigt werden. Verträge mit einer Grundlaufzeit von einem Monat verlängern sich nicht automatisch.

6. Nutzungsgebühren, Fälligkeiten, Umsatzsteuer

a) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzung sämtlicher Einrichtungen und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

b) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe mindestens entsprechend der vereinbarten Anzahl der Kalendermonate der Grundlaufzeit und der Verlängerungszeiträume für die Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.

c) Die Monatsbeiträge sind per Dauerauftrag zum 1. eines Vertragsmonats fällig.

d) Nicole Reese – YOGA ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von Nicole Reese – YOGA mit betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu; Paragraph 3 Absatz d gilt entsprechend.

e) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist Nicole Reese – YOGA berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

f) Sofern Nicole Reese – YOGA besondere Preisvergünstigung aufgrund besonderer persönlicher Umstände gewährt hat oder gewähren will (Studententarif, Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung oder die Fortsetzung der Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig machen. I Nicole Reese – YOGA ist berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung zur Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss, anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen und einzuziehen.

g) Im Falle von Zahlungsrückständen von mehr als 2 Monaten ist Nicole Reese – YOGA berechtigt, dem Abonnenten die Teilnahme am Kursangebot zu verweigern, so lange bis die Zahlungsschuld beglichen ist.

7. Haftung

a) Nicole Reese – YOGA haftet für etwaige Schäden insoweit, als

(aa) Nicole Reese – YOGA, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung von Nicole Reese – YOGA in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt;

(ab) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen;

(ac) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

b) Darüber hinaus haftet Nicole Reese – YOGA, auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, die Nicole Reese – YOGA oder ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

c) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

d) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im übrigen auf eigene Gefahr der Nutzer.

Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt Nicole Reese – YOGA keine Haftung.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von Nicole Reese – YOGA ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gleiches gilt für die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber Nicole Reese – YOGA.

9. Änderung der persönlichen Verhältnisse sowie Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die für Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von erkennbarer Bedeutung sein können, Nicole Reese – YOGA unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder Gruppentarif).

10. Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von Nicole Reese – YOGA nur zu nutzen, wenn er nicht unter ansteckenden Krankheiten leidet und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. Nicole Reese – YOGA ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen, Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig zu machen; die Kosten eines solchen ärztlichen Attestes hat der Nutzer zu tragen.

11. Datenschutzbestimmungen

Der Nutzer wird nach Paragraph 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden beachtet. Der Nutzer erklärt sich in diesem Umfang mit der elektronischen Nutzung und Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte ist ohne besondere Einverständniserklärung des Betroffenen unzulässig.

12. Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Dies ist offizieller Buchungsabschluss. Der fällige Betrag ist innerhalb von zehn Tagen (ohne Abzug) auf das Nicole Reese – YOGA Konto zu überweisen. Bei kurzfristiger Anmeldung ist der Betrag nach Absprache und in gesonderter Frist zu zahlen. Erst nach Eingang der Kursgebühr ist der Platz gesichert. Sollte der Teilnehmer den Kurs/Workshop nicht besuchen können, ist es möglich, dass eine Ersatzperson den gebuchten Platz einnimmt. In diesem Fall sorgt der Teilnehmer eigenverantwortlich für den Ersatz. Eine Rückerstattung des Beitrags ist ausnahmslos ausgeschlossen. Sollte der Kurs/Workshop von Seiten Nicole Reese – YOGA aus nicht zustande kommen, wird die Teilnahmegebühr zu 100% zurückerstattet.

Sollte der Teilnehmer an einem oder mehreren Terminen während des Kurszeitraums nicht teilnehmen können, kann dies nicht vom Beitrag abgerechnet werden, da der Kurs/Workshop als Komplett-Paket gebucht wird.

12. Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung

a) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

b) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Hamburg vereinbart.

c) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.

d) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbare Regelungen als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich noch konkludent geregelt wurden.